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Frage :

01. Sollten akademische Standards in der EU harmonisiert werden?

Abstimmung: Bologna-Prozess, Absatz 2/3, 13. März 2012.

Im Jahr 1999 trafen sich die Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten in Bologna (Italien), um darüber zu diskutieren, wie die Mobilität von Studierenden (d.h. ein Auslandsstudium) durch die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) gefördert und die Qualität der Hochschulbildung verbessert werden könnten. Die Minister einigten sich auf ein System, nach dem Universitätsabschlüsse besser vergleichbar und daher in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkannt werden sollten. Ein Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS - European Credit Transfer System) und gemeinsame Qualitätsstandards waren zentrale Bestandteile des Vorschlags, der heute unter dem Namen Bologna-Prozess bekannt ist.

Nach EU-Recht ist Bildungspolitik eine Kompetenz der Mitgliedstaaten, nicht der EU. Deswegen ist auch die Beteiligung am Bologna-Prozess freiwillig; rechtlich verbindliche Entscheidungen können auf EU-Ebene nicht getroffen werden. Trotzdem kommen die Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten regelmäßig zusammen, um Fortschritte zu bewerten und sich über bewährte Methoden auszutauschen.

Das letzte große Treffen fand 2012 in Bukarest (Rumänien) statt, wo die Bildungsminister weitere Schritte beschlossen. Da der Bologna-Prozess bisher hinter den Erwartungen zurückbleibt, verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zum Handeln drängt. Insbesondere forderten die Europaabgeordneten die Angleichung akademischer Standards, wodurch ein gemeinsamer europäischer Standard an die Stelle der verschiedenen nationalen Standards treten würde.

02. Sollten staatliche Investitionen zur Förderung der Jugendbeschäftigung von den Haushaltsdefizit-Zielen ausgenommen werden?

Abstimmung: Gemeinsamer Entschließungsantrag – Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (27.-28. Juni 2013) – Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Absatz 22/2, 12. Juni 2013.

Seit Ausbruch der Wirtschaftskrise vor einigen Jahren ist die Arbeitslosigkeit stark angestiegen. Insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit hat in der EU ein historisch hohes Niveau erreicht und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund forderte das Europäische Parlament den EU-Ministerrat und die Europäische Kommission dazu auf, gemeinsam gegen das Problem vorzugehen. Als effizientestes Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit empfahlen die Europaabgeordneten dabei nachhaltiges Wirtschaftswachstum und langfristige Reformen, vor allem in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus begrüßte das Europaparlament die vom Europäischen Rat beschlossene Einführung einer Jugendgarantie. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, mit dem sichergestellt werden soll, dass arbeitslosen EU-Bürgern im Alter von bis zu 25 Jahren sowie Studienabgängern unter 30 Jahren eine Arbeitsstelle oder ein Aus- beziehungsweise Fortbildungsprogramm angeboten wird.

Im Entschließungsantrag – der vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde – baten die Abgeordneten die Kommission darum, Investitionen in Bereichen, die auf die Förderung der Jugendbeschäftigung abzielen, von Haushaltskürzungen und Defizitzielen auszunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten hätten so Geld ausgeben können, auch wenn dadurch die Staatsschulden angestiegen wären. Einige Abgeordnete hatten dies befürwortet, da sie die zur Bekämpfung der Krise ergriffenen Sparmaßnahmen teilweise als Auslöser für den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit sehen.

03. Sollte das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) angenommen werden?

Abstimmung: Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Endabstimmung, 4. Juli 2012.

Das Europäische Parlament hat das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA – Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie) abgelehnt. Es handelt sich dabei um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums schaffen soll. Ziel ist es, dadurch Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und die Verbreitung von Produktpiraterie und Generika (d.h. günstigere Kopien von Markenmedikamenten mit der gleichen Wirkung) einzuschränken.

Die Europaparlamentarier hatten das Prinzip eines solchen Abkommens in der Vergangenheit unterstützt, lehnten ACTA letztlich jedoch ab. Diesem Entschluss war eine sehr erfolgreiche Kampagne vorausgegangen, die in ganz Europa - sowohl im Internet als auch auf den Straßen - Massenproteste auslöste. Kritikern zufolge führt ACTA zu Zensur und dem Verlust der Privatsphäre im Internet.

Geistige Eigentumsrechte betreffen Patente, Designs, Copyrights, Industrieprodukte, Filme und Musik. Sie sollen Hersteller, Unternehmen und Erfinder gegen eine illegale Fälschung ihrer Produkte schützen und darüber hinaus Innovation fördern.

ACTA-Gegner sehen in dem Abkommen eine Gefahr für die Privatsphäre von Internetnutzern, die Offenheit des Internets und die Produktion von Generika. Letztere sind insbesondere in Entwicklungsländern als günstigere Alternative zu Markenmedikamenten weit verbreitet. 

 

04. Sollte die EU eine eigene Steuerhoheit besitzen?

Abstimmung: Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 - Einzelplan III, Absatz 15, 13. März 2013.

Die EU benötigt ein Einkommen, um ihre Politik zu finanzieren. Im Gegensatz zu den nationalen Regierungen hat sie jedoch nicht das Recht, eigene Steuern zu erheben und ist daher komplett von den finanziellen Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängig. Diese machen mehr als 75 % des EU-Haushalts aus.

Nicht alle Mitgliedstaaten leisten den gleichen Beitrag: Reichere Länder zahlen mehr Geld in den EU-Haushalt ein als ärmere und einige Staaten (zum Beispiel das Vereinigte Königreich) profitieren von speziellen Rabatten, die bereits vor vielen Jahren beschlossen wurden. Regelmäßig streiten die nationalen Regierungen über die Höhe der Haushaltsbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten und darüber, wofür die EU ihr Geld ausgeben soll.

Kritikern zufolge sollte der EU weniger Geld zur Verfügung gestellt werden, wohingegen andere den EU-Haushalt im Vergleich zu den Budgets der Mitgliedstaaten immer noch für viel zu klein halten (2011 gab die EU 140 Milliarden Euro aus, die 27 Mitgliedstaaten zusammen fast 50 Mal mehr).

Die meisten Europaabgeordneten halten das Haushaltssystem der EU für unnötig kompliziert. In einer unverbindlichen Entschließung forderten sie deshalb ein eigenes Einkommen für die EU, zum Beispiel in Form einer europäischen Mehrwertsteuer.

05. Sollte die EU die Entwicklung ärmerer Regionen in Europa stärker unterstützen?

Abstimmung: Fünfter Kohäsionsbericht und Strategie für die Kohäsionspolitik nach 2013, gesamter Text, 5. Juli 2011.

Die Regionalpolitik der EU hat zum Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichte zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Städten zu verringern: Arbeitsplätze sollen geschaffen, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum, Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Grundsätzlich richtet sich die Regionalpolitik an alle Regionen innerhalb der EU, der Großteil der finanziellen Mittel fließt jedoch in die ärmsten Gebiete.

Die EU möchte im internationalen Vergleich noch wettbewerbsfähiger werden. Der zunehmende Verfall der Städte und die Tatsache, dass immer weniger Menschen auf dem Land leben, erschweren dies jedoch. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass das Potenzial der Regionen innerhalb der EU besser ausgenutzt werden muss, um intelligentes und nachhaltiges Wachstum zu fördern, von dem alle Bevölkerungsschichten profitieren. Hierfür wird eine angemessene Finanzierung benötigt.

Der finanzielle Beitrag der EU zur regionalen Entwicklung macht ungefähr ein Drittel des jährlichen EU-Haushalts aus und ergänzt das Handeln der einzelnen Mitgliedstaaten. Viele Europaparlamentarier fordern jedoch mehr Genauigkeit bei der Definition des Mehrwerts der EU-Regionalpolitik.

06. Sollte die EU Maßnahmen zur Bekämpfung von Homophobie unterstützen?

Abstimmung: Bekämpfung von Homophobie in Europa, Endabstimmung, 24. Mai 2013.

Die Europäische Union gründet sich auf den Werten der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Daher lehnt die Charta der Grundrechte der EU die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung ausdrücklich ab. Dank des Aktivismus des Europäischen Parlaments stehen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT – Lesbian, Gay, Bi- and Transsexuals) heute auf der politischen Agenda der EU. Dennoch wird diesen Menschen in vielen EU-Mitgliedstaaten immer noch täglich mit Intoleranz begegnet; in einigen Ländern sind Demonstrationen für die Rechte Homosexueller ganz verboten.

Im Mai 2013 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung gegen homophobe Gesetze und auf der sexuellen Ausrichtung basierende Diskriminierung. Homophobie wird im Text als „irrationale Furcht vor Homosexualität“ definiert. Die Europaabgeordneten fordern die Europäische Kommission und nationale Regierungen in der Entschließung dazu auf, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen besser vor Hass und Gewalt zu schützen.

Insbesondere kritisiert und verurteilt die Entschließung die neuesten Gesetzesvorschläge einiger EU-Mitgliedstaaten, nach denen selbst die Verbreitung positiver Informationen über Homosexualität unter Strafe gestellt werden soll. Nach Ansicht der Europaabgeordneten sollten die Mitgliedstaaten in der Bekämpfung von Homophobie mit gutem Beispiel vorangehen und LGBT Zugang zu Rechtsinstitutionen wie Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft oder Ehe gewähren.

07. Sollten die Mitgliedstaaten und Sportorganisationen dazu aufgefordert werden, bei sportlichen Großereignissen die EU-Flagge zu hissen?

Abstimmung: Die europäische Dimension des Sports, Absatz 100, 2. Februar 2012.

Sechs von zehn Europäern treiben regelmäßig Sport und die EU zählt rund 700.000 Sportvereine - der Sport spielt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle. Er hat nicht nur eine soziale, pädagogische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung, sondern weist auch eine wichtige und grenzüberschreitende europäische Dimension auf. Sport verbindet, bringt Menschen zusammen und schafft ein Zugehörigkeitsgefühl. Große Sportereignisse wie die UEFA Champions League werden von Millionen Bürgern in ganz Europa verfolgt. Generell finden Sportwettbewerbe zwischen Nationalmannschaften statt. Die einzige Ausnahme stellt Golf dar: beim Ryder Cup tritt alle zwei Jahre eine europäische Mannschaft gegen ein Team aus den USA an.

Seit 2009 hat die Europäische Union das Recht, die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des Sports zu koordinieren und zu ergänzen. 2012 verabschiedete das Europäische Parlament (EP) daher eine Entschließung, in der die Europaabgeordneten die Mitgliedstaaten und Sportorganisationen dazu auffordern, bei in der EU stattfindenden international bedeutenden Sportevents die Europaflagge zu hissen. Ebenso schlug das EP vor, auf die Trikots von Sportlern aus der EU neben der jeweiligen nationalen auch die EU-Fahne zu drucken.

08. Sollte der Mutterschaftsurlaub bei Fortzahlung des vollen Gehalts EU-weit von 14 auf 20 Wochen ausgedehnt werden?

Abstimmung: Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, Änderungsantrag 12=38, 20. Oktober 2010.

Die Gleichstellung der Geschlechter zählt in der EU zu den Grundrechten. Trotz großer Fortschritte in den letzten Jahrzehnten bestehen auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen jedoch noch immer große Ungleichheiten. Im Zuge der Wirtschaftskrise haben sich diese sogar verschärft.

Das Gesetz über die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes ist Teil einer EU-Strategie, die zum Ziel hat, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und arbeitstätigen Müttern zu fördern. Teilweise werden die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten als Folge verschiedener Vorstellungen bezüglich der Rolle von Männern und Frauen in der Gesellschaft gesehen. Aufgrund unserer Gesellschaftsstruktur müssen sich Frauen oftmals zwischen Kindern und Karriere entscheiden.

Mit der zentralen Bestimmung des Gesetzestextes - der Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes von 14 auf 20 Wochen bei Fortzahlung des vollen Gehalts - soll daher die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden. Indem Frauen das Recht zugestanden wird, nach dem Mutterschaftsurlaub unter gleichen Bedingungen an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, ermutigt der Gesetzesvorschlag Mütter zur Wiederaufnahme ihrer Arbeit nach einer bestimmten Zeit. Die Regulierung des Vaterschaftsurlaubes soll zusätzlich für eine aktive Elternschaft mit geteilter Verantwortung werben. Kritiker befürchten, dass diese Maßnahmen in Zeiten der Wirtschaftskrise für Unternehmen zu einer untragbaren Last werden.

09. Sollte die EU eine Finanztransaktionssteuer einführen?

Abstimmung: Gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem, Endabstimmung, 23. Mai 2012.

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat ihren Ursprung im Finanzsektor. Mehrere große europäische Banken konnten ihre Kredite nicht mehr zurückzahlen und waren deshalb von der Insolvenz bedroht. Die Regierungen der Mitgliedstaaten mussten einschreiten, um diese Banken vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Als Folge der Krise hörten die Banken auf, den hoch verschuldeten Regierungen Geld zu leihen. Die EU unterstützte die betroffenen Regierungen finanziell, verlangte von ihnen aber im Gegenzug umfassende Sparmaßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsdefizite. Steuern wurden erhöht, Gehälter und Renten gekürzt. Die Bürger zahlten die Kosten für die jahrelangen riskanten Leihgeschäfte und Handelsaktivitäten der großen Banken.

Die Krise machte eine alte Idee populärer denn je: die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (financial transaction tax - FTT), auch bekannt als Tobin-Steuer oder Robin-Hood-Steuer. Mit einer solchen Steuer sollte unter anderem Finanzspekulationen ein Ende bereitet werden. 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der die Europaabgeordneten die Mitgliedstaaten zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer aufforderten. Ein solcher Beschluss erfordert die Zustimmung aller 28 EU-Mitgliedstaaten. Da mehrere Länder jedoch gegen den Vorschlag stimmten, entschieden sich elf Mitgliedstaaten dafür, alleine zu handeln und sich auf eine nur für sie geltende Lösung zu einigen.

10. Sollten die Länder der Eurozone ihre Schulden durch die Einführung von Eurobonds vergemeinschaften?

Abstimmung: Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen, Entschließungsantrag, 15. Februar 2012.

Regierungen müssen Geld leihen, um ihre Staatsausgaben zu finanzieren. Dies geschieht hauptsächlich durch die Ausgabe von Staatsschuldtiteln, für die Investoren den Regierungen im Gegenzug finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Zinssatz hängt dabei davon ab, wie hoch die Investoren die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass die jeweilige Regierung das geliehene Geld zurückzahlen kann. Länder mit hohen Schulden und Haushaltsdefiziten zahlen übermäßig hohe Zinsen. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die wirtschaftliche und finanzielle Situation aus und erschwert den betroffenen Regierungen die Rückzahlung der Schulden zusätzlich.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, verabschiedete das Europäische Parlament 2012 eine Entschließung, in der die Abgeordneten die Einführung von ‚Eurobonds‘ fordern. Eurobonds würden auf die gleiche Art und Weise funktionieren wie Staatsschuldtitel. Der Unterschied wäre jedoch, dass alle 17 Euro-Länder - auch die zahlungsfähigeren - gemeinsame Schuldtitel ausgeben und kollektiv für die Rückzahlung des Geldes an den Investor garantieren würden. So könnten auch finanziell schwächere Mitgliedstaaten zu niedrigeren Zinssätzen und daher geringeren Kosten Geld leihen. Dies würde den jeweiligen Regierungen die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation ermöglichen, ohne dass dabei die Interessen der Investoren gefährdet würden.

11. Sollte die EU aus der Atomenergie aussteigen?

Abstimmung: Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich, Änderungsantrag 36 (Annex I, Teil II, Abschnitt 2, Absatz 1), 17. November 2011.

Atomenergie ist neben anderen Energiequellen wie fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) und erneuerbaren Energien (Solar-, Wind- und Wasserkraft) Teil des Energie-Mixes der EU. Kernkraftwerke generieren ungefähr 30% der in der EU produzierten Elektrizität (wohingegen nur 12,5% durch erneuerbare Energien erzeugt werden). Im Juni 2013 waren 132 Reaktoren in 14 EU-Mitgliedstaaten in Betrieb, vier werden gerade gebaut und mehr als 12 weitere sind in Planung. Nach der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima haben einige Länder die zentrale Rolle der Atomenergie jedoch in Frage gestellt.

Die EU ist der weltweit größte Energieimporteur. Die Gaskrise im Jahr 2009 hat gezeigt, wie gefährlich die Abhängigkeit von externen Energielieferanten sein kann. Darüber hinaus werden die Vorräte an fossilen Brennstoffen zur Neige gehen. Das wichtigste Ziel für die EU ist daher die Sicherung der Energieversorgung durch die Erschließung neuer Energiequellen, wie zum Beispiel Kernenergie oder erneuerbare Energien.

Die Europäische Kommission hat ein Gesetzespaket vorgelegt, das die strategische Rolle der Nuklearenergie für die Sicherheit, Unabhängigkeit und Diversität der Energieversorgung in der EU betont. Als Antwort darauf brachte eine Fraktion des Europäischen Parlaments einen Änderungsantrag ein, dem zufolge die EU komplett aus der Atomenergie aussteigen und sich zu einem nicht-nuklearen Wirtschaftsraum entwickeln solle.

12. Sollten Fischer zum Schutz der Fischbestände weniger Fisch fangen dürfen?

Abstimmung: Gemeinsame Fischereipolitik (GFP Reform), Endabstimmung, 6. Februar 2013.

Die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Instrument zur Organisation der Fischereiwirtschaft in der EU. Die Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die Nachhaltigkeit der Fischbestände sicherzustellen und die Meeresumwelt zu schützen.

Theoretisch sorgt ein Quotensystem im Rahmen der GFP dafür, dass nur nachhaltige Mengen an Fisch gefangen werden. In der Realität wird jedoch weit mehr Fisch gefangen, als den Fischern durch die Quoten zugestanden wird. Dies führt zu einem Rückgang der Fischbestände.

Um die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die Zukunftsfähigkeit der Fischereiwirtschaft zu sichern, erarbeitete die Europäische Kommission Reformvorschläge. Im Zentrum der neuen Regeln steht das Prinzip der ‚nachhaltigen Fischerei', nach dem die zulässigen Gesamtfangmengen so festgelegt werden, dass die Fischbestände auf einem bestimmten Niveau gehalten werden. Die Mitgliedstaaten der EU können keine höheren Quoten festsetzen. Die Fischer dürfen nur die Mengen an Fisch fangen, die sich innerhalb eines Jahres reproduzieren, d.h. sie entnehmen den Fischbeständen den ‘höchstmöglichen Dauerertrag‘.

Darüber hinaus wird es - im Gegensatz zu den aktuellen Regelungen - künftig verboten sein, unerwünschte Fänge ins Meer zurückzuwerfen.

13. Sollten die Kosten für wirtschaftliche Aktivitäten mit hohem CO2-Ausstoß erhöht werden?

Abstimmung: Zeitlicher Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten, geänderter Vorschlag, 3. Juli 2013.

 

Um gegen den Klimawandel vorzugehen, muss die EU ihre Treibhausgasemissionen reduzieren.

 

Das EU-Emissionshandelssystem (ETS – Emission Trading Scheme) wurde 2005 eingeführt und ist  heute der weltweit größte CO2-Markt. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß in der Industrie kostengünstig zu reduzieren. Dazu wurde für den Ausstoß von Treibhausgasen über eine bestimmte Zeitperiode eine Obergrenze festgelegt. Firmen können Gutschriften erwerben, die von den EU-Mitgliedstaaten versteigert werden. Eine Gutschrift entspricht dabei einer Tonne CO2-Emissionen.    

 

Unternehmen, die in CO2-arme Technologien investieren, können ihre ungenutzten Zertifikate auf dem Markt verkaufen und werden somit belohnt. Firmen, die sich nicht aktiv für die CO2-Reduzierung einsetzen, müssen hingegen extra zahlen. Der Preis für Emissionen muss jedoch hoch sein, denn sonst sind Investitionen in grüne Technologien für Unternehmen nicht attraktiv.

 

Die Wirtschaftskrise hat zu einem Überschuss an Zertifikaten geführt, wodurch der Preis für CO2-Emissionen fiel. Um gegen die aktuellen Ungleichgewichte im Emissionshandelssystem vorzugehen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Versteigerung einiger Zertifikate aufzuschieben (‚Backloading‘). So wird der CO2-Preis in die Höhe getrieben, was neue Anreize für Investitionen in umweltfreundliche Technologien schafft.

14. Sollten Bürger aus Rumänien und Bulgarien vollen Zugang zum EU-Arbeitsmarkt haben?

Abstimmung: Entschließungsanträge – Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union, Absatz 2, 15. Dezember 2011.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eines der wichtigsten EU-Bürgerrechte. Jeder EU-Bürger kann sich innerhalb des Gebietes der EU frei bewegen und aufhalten. Auch ist es möglich, ohne Arbeitserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten.

In der von den EU-Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidung, Rumänien und Bulgarien in die EU aufzunehmen, wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Freizügigkeit rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren einzuschränken.

Bulgarien und Rumänien traten der EU 2007 bei. Die Übergangsregelungen wurden in drei Phasen eingeteilt. Die aktuelle Phase begann am 1. Januar 2011 und dauert noch bis zum 31. Dezember 2013 an. In Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich gelten für Bürger aus Rumänien und Bulgarien weiterhin restriktive Regelungen.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union, der im Dezember 2011 verabschiedet wurde, forderte das Europäische Parlament die betreffenden Mitgliedstaaten dazu auf, die geltenden Übergangsregelungen aufzuheben. Als Grund wurde angeführt, dass die Einschränkungen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt werden könnten.

15. Sollte die EU weiterhin Entwicklungshilfe an arme Länder zahlen?

Abstimmung: Zukunft der EU-Entwicklungspolitik, Endabstimmung, 23. Oktober 2012.

Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Die Entwicklungspolitik der EU zielt primär auf die Überwindung der Armut, die Förderung von Demokratie, Frieden und Sicherheit sowie die Bekämpfung von Hunger und die Erhaltung von Bodenschätzen ab.

Mit der Entschließung „Zukunft der EU-Entwicklungspolitik” reagierte das Europäische Parlament auf den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Entwicklungszusammenarbeit zu reformieren. Der Vorschlag zielt vor allem auf eine effektivere Kooperation mit von der EU geförderten Entwicklungsländern und Kommunen ab. Darüber hinaus soll die Unterstützung für Schwellenländer zu Gunsten von weniger entwickelten Ländern gekürzt werden.

Das Europäische Parlament unterstützte den Plan der Kommission, die Entwicklungshilfe der EU auf die ärmsten Länder zu konzentrieren. Die Europaabgeordneten schlugen jedoch zusätzlich vor, die Unterstützung für aufstrebende Volkswirtschaften wie Brasilien oder Indien langsamer zu reduzieren als ursprünglich vorgesehen, da ein Großteil der von Armut betroffenen Menschen in diesen Ländern lebt.

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