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Frage 03:

Sollte das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) angenommen werden?
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Hintergrund

Abstimmung: Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Endabstimmung, 4. Juli 2012.

Das Europäische Parlament hat das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA – Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie) abgelehnt. Es handelt sich dabei um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums schaffen soll. Ziel ist es, dadurch Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und die Verbreitung von Produktpiraterie und Generika (d.h. günstigere Kopien von Markenmedikamenten mit der gleichen Wirkung) einzuschränken.

Die Europaparlamentarier hatten das Prinzip eines solchen Abkommens in der Vergangenheit unterstützt, lehnten ACTA letztlich jedoch ab. Diesem Entschluss war eine sehr erfolgreiche Kampagne vorausgegangen, die in ganz Europa - sowohl im Internet als auch auf den Straßen - Massenproteste auslöste. Kritikern zufolge führt ACTA zu Zensur und dem Verlust der Privatsphäre im Internet.

Geistige Eigentumsrechte betreffen Patente, Designs, Copyrights, Industrieprodukte, Filme und Musik. Sie sollen Hersteller, Unternehmen und Erfinder gegen eine illegale Fälschung ihrer Produkte schützen und darüber hinaus Innovation fördern.

ACTA-Gegner sehen in dem Abkommen eine Gefahr für die Privatsphäre von Internetnutzern, die Offenheit des Internets und die Produktion von Generika. Letztere sind insbesondere in Entwicklungsländern als günstigere Alternative zu Markenmedikamenten weit verbreitet. 

 

Pro & Contra

Rechte des geistigen Eigentums müssen geschützt werden, um Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU zu fördern.

Global agierende Unternehmen sind auf ACTA angewiesen, denn viele Firmen werden durch von kriminellen Organisationen praktizierte Produktpiraterie in ihren geistigen Eigentumsrechten verletzt.

Die EU-Grundrechte werden als Grundprinzipien des Übereinkommens genannt.

ACTA dämmt weder den Handel mit gefälschten Produkten noch Internetpiraterie ein. Letztlich überträgt das Abkommen Behörden und Firmen die Kontrolle über das Internet.

Indem ACTA die Produktion von Generika einschränkt, kann das Abkommen für Menschen in Entwicklungsländern, die auf die günstigeren Medikamente angewiesen sind, lebensbedrohlich sein.

Das Abkommen ist nicht differenziert genug: Es unterscheidet nicht zwischen organisierter Kriminalität und Einzelpersonen, die Filesharing für persönliche Zwecke betreiben.

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