Abstimmung: Bekämpfung von Homophobie in Europa, Endabstimmung, 24. Mai 2013.
Die Europäische Union gründet sich auf den Werten der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Daher lehnt die Charta der Grundrechte der EU die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung ausdrücklich ab. Dank des Aktivismus des Europäischen Parlaments stehen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT – Lesbian, Gay, Bi- and Transsexuals) heute auf der politischen Agenda der EU. Dennoch wird diesen Menschen in vielen EU-Mitgliedstaaten immer noch täglich mit Intoleranz begegnet; in einigen Ländern sind Demonstrationen für die Rechte Homosexueller ganz verboten.
Im Mai 2013 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung gegen homophobe Gesetze und auf der sexuellen Ausrichtung basierende Diskriminierung. Homophobie wird im Text als „irrationale Furcht vor Homosexualität“ definiert. Die Europaabgeordneten fordern die Europäische Kommission und nationale Regierungen in der Entschließung dazu auf, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen besser vor Hass und Gewalt zu schützen.
Insbesondere kritisiert und verurteilt die Entschließung die neuesten Gesetzesvorschläge einiger EU-Mitgliedstaaten, nach denen selbst die Verbreitung positiver Informationen über Homosexualität unter Strafe gestellt werden soll. Nach Ansicht der Europaabgeordneten sollten die Mitgliedstaaten in der Bekämpfung von Homophobie mit gutem Beispiel vorangehen und LGBT Zugang zu Rechtsinstitutionen wie Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft oder Ehe gewähren.
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Die EU ist eine Wertegemeinschaft und hat daher den Bürgern gegenüber die Pflicht, den Schutz der Grundrechte in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ist genauso wichtig wie der Kampf gegen die Diskriminierung aus Gründen der Nationalität, des Alters oder des Geschlechts. Die Förderung von Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen stärkt die Gesellschaftsstruktur und wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus. |
Nach dem Prinzip der Subsidiarität ist die Bekämpfung von Homophobie Aufgabe der nationalen Regierungen und nicht der EU. Viele Kulturen und Religionen akzeptieren Homosexualität nicht. Die EU sollte diese kulturellen und religiösen Ansichten respektieren. Homophobie muss bekämpft werden. Die Aufforderung an die nationalen Regierungen, die gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen, geht jedoch zu weit. |
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