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Frage 01:

Sollten akademische Standards in der EU harmonisiert werden?
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Hintergrund

Abstimmung: Bologna-Prozess, Absatz 2/3, 13. März 2012.

Im Jahr 1999 trafen sich die Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten in Bologna (Italien), um darüber zu diskutieren, wie die Mobilität von Studierenden (d.h. ein Auslandsstudium) durch die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) gefördert und die Qualität der Hochschulbildung verbessert werden könnten. Die Minister einigten sich auf ein System, nach dem Universitätsabschlüsse besser vergleichbar und daher in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkannt werden sollten. Ein Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS - European Credit Transfer System) und gemeinsame Qualitätsstandards waren zentrale Bestandteile des Vorschlags, der heute unter dem Namen Bologna-Prozess bekannt ist.

Nach EU-Recht ist Bildungspolitik eine Kompetenz der Mitgliedstaaten, nicht der EU. Deswegen ist auch die Beteiligung am Bologna-Prozess freiwillig; rechtlich verbindliche Entscheidungen können auf EU-Ebene nicht getroffen werden. Trotzdem kommen die Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten regelmäßig zusammen, um Fortschritte zu bewerten und sich über bewährte Methoden auszutauschen.

Das letzte große Treffen fand 2012 in Bukarest (Rumänien) statt, wo die Bildungsminister weitere Schritte beschlossen. Da der Bologna-Prozess bisher hinter den Erwartungen zurückbleibt, verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zum Handeln drängt. Insbesondere forderten die Europaabgeordneten die Angleichung akademischer Standards, wodurch ein gemeinsamer europäischer Standard an die Stelle der verschiedenen nationalen Standards treten würde.

Pro & Contra

Die erhöhte Studierendenmobilität fördert auch die Mobilität von Arbeitskräften. Dies stärkt den europäischen Binnenmarkt und wirkt sich positiv auf die Beschäftigung in der EU aus.

Gemeinsame akademische Standards in der EU – wie es sie auch in den USA gibt – verbessern die Qualität der Bildung allgemein.

Die verschiedenen Bildungssysteme bleiben weiterhin bestehen, werden aber besser vergleichbar.

Die unterschiedlichen Traditionen der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich sollten respektiert werden. Es ist nicht Aufgabe der EU, die nationalen Bildungsstandards zu regulieren.

Die Harmonisierung akademischer Standards sollte nicht von Regierungen vorgenommen werden. Es ist besser, dies den akademischen Bildungseinrichtungen zu überlassen.

Die Harmonisierung akademischer Standards bedroht Diversität und Kreativität. Die gegenseitige Anerkennung nationaler Standards ist ausreichend.

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